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Schutzkonzept

Fritz-Reuter-Schule gegen Gewalt und Ausgrenzung

SCHULISCHER KINDERSCHUTZAUFTRAG:

 

Schule hat neben einem Bildungsauftrag auch einen eigenen Erziehungsauftrag, Bildung ohne Erziehung ist nicht denkbar. Erziehung hat immer das Kindeswohl im Auge. Deshalb hat unsere Schule einen wichtigen Handlungsauftrag beim Kinder- und Jugendschutz. Schule ist die einzige pädagogische Institution, die Zugang zu allen Kindern hat, und sie hat diesen viele Stunden am Tag und über viele Jahre hinweg. Wir stellen uns dieser Aufgabe. 

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VERANKERUNG DES KINDERSCHUTZGEDANKEN IM LEITBILD DER SCHULE:

PERSONALVERANTWORTUNG:

 

Prävention und Intervention bei sexueller Gewalt ist Aufgabe der Schulleitung. Die Schulleitung nutzt ihre Personalverantwortung schon bei Einstellungen von Lehrer*innen, pädagogischen Mitarbeiter*innen und ehrenamtlichen Helfer*innen und achtet auf die Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses.

Im Schulalltag sind eine klare Positionierung und deutliche Entscheidungen für den Kinderschutz gefragt.

Personalverantwortung schließt ein, Kolleginnen oder Kollegen anzusprechen und kritisch-konstruktiv zu begleiten, wenn ihnen ein Umgang mit Schülerinnen und Schülern, der ihre Grenzen achtet, oder die Einhaltung des Verhaltenskodex nicht gelingt.

Die Schulleitung macht neue Kolleginnen oder Kollegen mit dem Anliegen der schulischen Prävention vertraut, stellt die entwickelten Instrumente vor und formuliert die Erwartung, dass das Schutzkonzept mitgetragen wird. Dies gilt auch für Kräfte, die in der Schule tätig, aber bei einem anderen Träger angestellt sind (z. B. Schulbegleiterinnen und -begleiter). Deshalb gehört dieses Thema auch in das Bewerbungs- oder Vorstellungsgespräch der neuen Lehrkraft oder der pädagogischen Fachkraft. Fragen nach Erfahrungen mit Präventionsansätzen an früheren Arbeitsplätzen sind hier möglich, aber auch Fragen danach, wie die neue Lehrkraft bzw. pädagogische Fachkraft mit sensiblen Situationen umgehen würde.

Ein interner Verdachtsfall ist immer eine große Herausforderung: Die Schulleitung hat die Aufgabe, dafür zu sorgen, dass die möglicherweise betroffene Schülerin oder der Schüler geschützt und zudem, dass der Kollege bzw. die Kollegin nicht vorverurteilt wird. Die Schulleitung verpflichtet sich, in diesem Fall unbedingt externe Hilfe in Anspruch zu nehmen bei schulberatenden Diensten, Fachberatungsstellen und/oder der Aufsichtsbehörde.

VERHALTENSKODEX FÜR MITARBEITER*INNEN UND SCHÜLER*INNEN:

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Die Fritz-Reuter-Schule ist ein Ort, an dem alle sicher sein sollen und der Schutz von Kindern und Jugendlichen besonders wichtig ist. 

 

Wir achten die Rechte aller Menschen an unserer Schule.

 

Wir akzeptieren kein diskriminierendes und grenzverletzendes (sexuelles) Verhalten, sowohl mit Worten als auch mit Taten. 

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Wir achten in unserer Sprache und in unserem Verhalten darauf, niemanden zu belästigen, bloßzustellen und zu demütigen.

 

Die Mitarbeiter:innen der Schule achten darauf, Unterricht und Gespräche nur in den dafür vorgesehenen Räumen durchzuführen, die jederzeit frei betreten und verlassen werden können.

 

Die Mitarbeiter:innen der Schule stehen in der Pflicht, den Kontakt zu Schüler:innen per schulcloud/Telefon in verantwortungsvoller und angemessener Form zu organisieren, so dass die Persönlichkeitsrechte der Schüler:innen geschützt sind.

 

Die Mitglieder der Schulgemeinschaft sind aufgefordert, achtsam miteinander umzugehen. Regelverletzungen und Grenzüberschreitungen werden sichtbar gemacht. 

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BESCHWERDESTRUKTUREN UND ANSPRECHPERSONEN IN DER FRITZ-REUTER-SCHULE:

Damit uns anvertraute Kinder und Jugendliche Beschwerdemöglichkeiten nutzen können, müssen diese einfach und schnell nutzbar sein. Das bedeutet, dass es verschiedene Wege geben muss, denn nicht jeder Weg ist für jedes Kind gleich gut nutzbar.

Um grenzverletzendem Verhalten entgegen zu treten, haben wir klare Beschwerdewege für Hilfe und Unterstützung eingerichtet. Die Beschwerden über Missachtung eigener persönlicher Rechte und Nichteinhaltung des Verhaltenskodex können bei folgenden Ansprechpersonen erfolgen (persönlich, per SchulCloud, über eine Mittelsperson oder per Notiz). Anonyme Beschwerden können über einen Beschwerdebriefkasten erfolgen.

Ansprechpersonen für

 

Schüler:innen sind:
Freunde, Klassenkameraden:innen, Klassenlehrer:innen, SV-Lehrer, Schulleiter

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Lehrer:innen sind:

Lehrerrat, Kolleg:innen, Schulleitung

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Integrationshelfer:innen, Bundesfreiwillige,Praktikant:innen, Praxissemester:innen sind:

Frau Wagner, vertraute Klassenlehrer:innen, Schulleitung

Beschwerden, die nicht die Nichteinhaltung des Verhaltenskodex oder grenzverletzendes Verhalten betreffen, liegen weiterhin im Verantwortungsbereich der Klassenlehrer:in, Fachlehrer:in oder Aufsicht.
Die Beschwerden dürfen nicht weitererzählt werden (Verschwiegenheit), müssen ernst genommen und umgehend bearbeitet werden. Hier gilt Opferschutz vor Täterschutz. Die Beschwerde sollte dokumentiert werden.

Das Beschwerdeverfahren wird weiterhin überprüft und ggf. weiterentwickelt.

Wenn mal etwas nicht ok ist - Beschwerdewege in unserer Schule
Erklärvideo

SCHULISCHE PRÄVENTIONSARBEIT:

Der Institution Schule kommt eine besondere Bedeutung zu, da diese alle Kinder und Jugendliche erreicht. Schülerinnen und Schüler erhalten bereits frühzeitig altersangemessene Informationen über sexuelle Gewalt, um sich besser schützen und informieren zu können und vor allem um Hilfe zu erhalten. Aufklärung ist wichtig, damit übergriffiges Verhalten richtig eingeschätzt und entsprechend gehandelt werden kann. 

 

Prävention sexualisierter Gewalt zielt auf mehrere Ebenen:

  • auf lange Sicht sollen Maßnahmen geschaffen werden, die das Risiko sexualisierter Gewalt dauerhaft verringern können

  • ebenso werden Maßnahmen geschaffen, die sexualisierte Gewalt möglichst früh aufdecken, schnell beenden und Folgen aus Übergriffen vermindern können. 

 

Grundlage für die Präventionsarbeit ist vor allem eine wertschätzende, achtsame Haltung Kindern und Jugendlichen gegenüber (siehe auch Verhaltenskodex). Darüberhinaus haben wir alle Bereiche, Personen und Altersgruppen im Blick, um Orientierung und Sicherheit im Schulalltag zu geben.

Wir haben Präventionsbausteine entwickelt, die Angebote zur Sensibilisierung und Aufklärung beinhalten, aber auch sehr spezifische Maßnahmen, die die heranwachsenden Schüler:innen mit altersgerecht aufbereitenden Angeboten und Materialien zur Auseinandersetzung mit den Themen Gewalt, Sexuelle Gewalt und Übergriffigkeit, Diversität, Selbstbehauptung und Kinderrechte in Kontakt bringt. 

Ergebnispräsentation der Vielfalt-Projektwoche:

Verschieden ist normal

Der Schutz unserer Schülerinnen und Schüler vor Gewalt und sexueller Übergriffigkeit ist sowohl Bestandteil unserer Überlegungen innerhalb der Schulorganisation als auch wichtiger Bildungsauftrag und somit immer wieder Thema im Unterrichtsalltag.

Im Rahmen einer Projektwoche haben alle Lernenden im Frühjahr 2023 erstmals am Thema "Vielfalt und Diversität" gearbeitet, dabei neue Perspektiven und Lebenswelten kennengelernt und erkannt: 

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Es ist normal, verschieden zu sein!

 

Das Wissen um die Verschiedenheit aller Menschen erleichtert uns in unserer Schulgemeinschaft das Zusammenleben und  gleichzeitig wichtiger Bestandteil unseres Schutzkonzepts. Es schafft Akzeptanz und gegenseitigen Respekt. Unterschiede in der Herkunft, Hautfarbe, im Aussehen und auch in der sexuellen Identität sind normal. Sie dürfen nicht dafür verwendet werden, um einen Menschen zu benachteiligen, zu beschimpfen oder auszugrenzen. 

In den Arbeitsgruppen sind vielfältige Arbeitsergebnisse (u.a. Stop-Motion-Videos, Collagen, Plakate) entstanden, die die Lernenden sich gegenseitig in einer Abschlussveranstaltung im Forum (s. Bild unten) vorgestellt haben.

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EXTERNE ANSPRECH- UND BERATUNGSSTELLEN:

Externe Beratungsstellen in Hagen

  • Rat am Ring
    Märkischer Ring 101 58097 Hagen, Beratungsstelle für Eltern, Kinder und Jugendliche der Stadt Hagen: Tel. 02331 207 3991 familienberatung@stadt- hagen.de www.hagen.de

  • Wildwasser Hagen e.V.Fachstelle gegen sexualisierte Gewalt, Beratungsstelle für Mädchen und junge Frauen, Eugen-Richter-Str. 46, 58089 Hagen info@wildwasser-hagen.de www.wildwasser-hagen.de

  • Aids-Hilfe Hagen e.V.
    Körnerstraße 82c 58095 Hagen www.aidshilfe-hagen.de

  • Jucops bei der Polizei Hagen
    Hoheleye 3 58093 Hagen Hotline: 02331 982-2222 jucops.hagen@polizei.nrw.de

  • Beratungsstelle Zeitraum
    Erziehungs-, Familien- und Lebensberatung der Evangelischen und Katholischen Kirche, Dödterstraße 10, 58095 Hagen Tel. 02331 9058 2 www.Beratungsstelle-zeitraum.de

  • Blaues Kreuz

  • Fachberatung Kindeswohl: Tel. 02331 207 4500

    fachberatung-kindeswohl@stadt-hagen.de

    Allgemeine Notfallnummern:

  • Nummer gegen Kummer Gesprächs- und Beratungsangebot für Kinder, Jugendliche und Eltern. Tel. 0800 1110333 www.nummergegenkummer.de

  • Telefonseelsorge: 0800 1110 111

  • Telefonische Anlaufstelle des Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen

    Kindesmissbrauchs: 0800 225 5530

  • Hilfetelefon Sexueller Missbrauch Bundesweite, kostenfreie und anonyme Infoline,

    Anlaufstelle zu sexueller Gewalt an Jungen und Mädchen Tel. 0800 22 55530 www.hilfeportal-missbrauch.de

    Weitere Einrichtungen:

   • Zartbitter

      Beratungsstelle gegen sexualisierte Gewalt

      Telefon: 0251 4140555
       

 

Hilfreiche Links:

https://beauftragter-missbrauch.de 

https://www.innocenceindanger.de 

https://www.klicksafe.de/

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